Gesetzgebung: Minijob-Grenze soll ab 01.10.2022 angepasst werden

27.04.2022

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäf­tigung soll dieses Vorhaben umgesetzt werden. Die Verdienstober­grenze für Minijobs soll am 01.10.2022 von 450 € auf 520 € im Monat steigen. Auch die Midijob-Obergrenze, bei deren Unterschreitung sich der Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ermäßigt, soll ab dem 01.10.2022 von 1.300 € auf 1.600 € steigen. Zeitgleich soll der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 12 € je Stunde erhöht werden.

0551 49701-0 zu Facebook Datev Infos zu Instagram Streetview
Nach oben scrollen
X