Mindestlohnerhöhung – Achten Sie bei Minijobbern auf die zu leistende Stundenzahl!
02.11.2022
Die Minijob-Grenze wird künftig dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze dann an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Zum 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze wird von 450 Euro auf 520 Euro angehoben.
Wie viele Stunden Minijobber im Monat arbeiten dürfen, hängt grundsätzlich vom Stundenlohn ab. Durch den gesetzlichen Mindestlohn ergibt sich eine maximale Arbeitszeit. Nachdem zum 01.01.2022 die Erhöhung auf 9,82 Euro pro Stunde zu beachten war, stieg der Mindestlohn zum 01.07.2022 ein zweites Mal auf 10,45 Euro pro Stunde. Die „Ampel“ hat ihr Wahlversprechen eingelöst und den Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 Euro angehoben.
Hinweis: Die nächste Anpassung soll zum 30.06.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 von der Mindestlohnkommission beschlossen und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden. Danach soll es alle zwei Jahre Anpassungen geben.
Sie müssen nun kontrollieren, ob die Arbeitszeiten noch passen, und eventuell die Anzahl der Stunden verringern. Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Stunden Minijobber im Jahr 2022 arbeiten dürfen.
Zeitraum | Minijob-Grenze | maximale Stundenzahl |
01.01.–30.06.2022 | 450 € | 45,825 |
01.07.–30.09.2022 | 450 € | 43,062 |
ab dem 01.10.2022 | 520 € | 43,333 |
Beachten Sie, dass das Mindestlohngesetz Arbeitgebern eine Dokumentationspflicht auferlegt. Sie müssen also Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen.
Hinweis: Halten Sie diese Vorgaben unbedingt ein! Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können Bußgelder zur Folge haben.