Inflationsausgleichsprämie: Sonderzahlung oder dauerhafte Lohnerhöhung?

27.09.2023

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren.

Sie können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 jeweils eine Inflationsaus-gleichsprämie (IAP) bis zu 3.000 € (Höchstbetrag) zahlen, die steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gilt auch für Arbeitslohnzahlungen von dritter Seite. Sie gilt aber nur für Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sonderzahlungen in Form einer Einmalleistung, in mehreren Teilbeträgen oder gleichmäßig verteilt zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 erbracht werden.

Dauerhafte Lohnerhöhungen sind dagegen nicht begünstigt. Erfreulicherweise ist es für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der IAP unschädlich, wenn sie im Zusammenhang bzw. in Kombination mit einer dauerhaften Lohnerhöhung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Hinweis: Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern eine IAP in Höhe von insgesamt 2.000 €, die in mehreren Schritten ausgezahlt werden soll, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.000 € im Juni 2023. Monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 200 € sollen dann in den Monaten Juli 2023 bis einschließlich November 2023 geleistet werden. Ab dem 01.12.2023 soll der Lohn dauerhaft um monatlich 300 € erhöht werden. Auch die dauerhafte Lohnerhöhung wird mit Inflationsgesichtspunkten begründet.
Die einzelnen Komponenten der Lohnerhöhung sind getrennt voneinander zu beurteilen: Die in mehreren Teilbeträgen gewährte IAP in Höhe von insgesamt 2.000 € ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die danach einsetzende reguläre – und dauerhaft wirkende – Lohnerhöhung von monatlich 300 € ab dem 01.12.2023 unterliegt hingegen der Steuer- und der Sozialversicherungspflicht.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen die Quattek & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Göttingen und Heiligenstadt gern zur Verfügung.

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