Vorauszahlungen: Finanzamt darf auch Beträge für die Folgejahre festsetzen
29.04.2024
Wer Gewinne aus selbständiger Arbeit erzielt, erhält regelmäßig Einkommensteuer-Vorauszah-lungsbescheide vom Finanzamt.
Darin fordert es die Vorauszahlungen grundsätzlich quartalsweise in vier gleich hohen Beträgen an. Häufig werden die Vorauszahlungen mit einem solchen Bescheid auch gleich für die Folgejahre festgesetzt. Das erkennen Sie daran, dass das Finanzamt die Quartalsbeträge beispielsweise mit dem Zusatz „ab 2024“ festsetzt.
Vorauszahlungsbescheide können nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für Folgejahre erlassen werden. Gesetzliche Vorgabe ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs lediglich, dass sich die Höhe der Festsetzung an der voraussichtlich anfallenden Einkommensteuer orientieren muss, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Ergebnisse einer Veranlagung dürfen damit auch die Grundlage für die Festsetzung von Vorauszahlungen für mehr als ein Kalenderjahr darstellen.