Gesundheitswesen: Digital-Gesetz ist beschlossene Sache

21.06.2024

Die Bundesregierung will den Behandlungsalltag für Ärzte und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen.

Ein Schritt in diese Richtung ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens vom 22.03.2024. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wurde das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.

Ab Anfang des Jahres 2025 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Auch private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. In der ePA soll die gesamte Krankengeschichte auf Knopfdruck einsehbar sein. Darin können Befunde, Röntgenbilder, Untersuchungsergebnisse und Medikamentenverordnungen gespeichert werden. Das soll den Bürokratieaufwand vermindern und Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

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