Entwurf: Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab 01.11.2024 vergeben

04.11.2024

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, die die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) an Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland regelt.

Die W-IdNr. wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Mit der W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren sichergestellt und die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden vereinfacht werden. Zudem wird die W-IdNr. perspektivisch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz dienen.

Die Vergabe der W-IdNr. soll zum 01.11.2024 beginnen und in mehreren Stufen bis 2026 abgeschlossen sein. Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wer schon eine USt-IdNr. hat, soll diese ab dem 30.09.2024 auch als W-IdNr. verwenden können. Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung (bzw. Befreiung als Kleinunternehmer) und ELSTER-Benutzerkonto wird das BZSt eine W-IdNr. zuweisen und elektronisch mitteilen. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. später.

Hinweis:
Die Bundesregierung wird die Verordnung beschließen, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat.

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