Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, zahlreiche Steueranpassungen beschlossen

30.01.2025

Das Jahressteuergesetz 2024 ist unter Dach und Fach. Unter den ursprünglich geplanten Regelungen war auch ein Mobilitätsbudget für Arbeitnehmer, das jedoch gestrichen wurde. Ein anderes zentrales Thema war die Umsatzsteuerregelung für Bildungseinrichtungen und Vereinssport. Die für den Vereinssport vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung entfällt, während sie für private Bildungseinrichtungen bleibt. Ansonsten bringt das Gesetz zahlreiche steuerliche Anpassungen, die verschiedene Branchen entlasten sollen.

Zur Förderung der Energiewende gelten künftig für Stromspeicher dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen wie für Windkraft- und Solaranlagen, was die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Zudem erleichtert das Gesetz die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung. Ab 2025 sind 80 % der Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 € als Sonderausgaben absetzbar. Auch dürfen künftig Verluste aus Termingeschäften mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Die neue Obergrenze für Kleinunternehmer liegt ab 2025 bei 25.000 € im Vorjahr und

100.000 € im laufenden Jahr. Außerdem wurde ein ermäßigter Steuersatz für Kunst eingeführt, was kulturelle Einrichtungen entlasten dürfte. Darüber hinaus wartet das Gesetz mit steuerlichen Erleichterungen für Haus- und Hobbybrauer, einer steuerbegünstigten Wohnraumvermietung an Bedürftige und einer Senkung des Durchschnittssatzes für Land- und Forstwirte (ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 % und ab dem 01.01.2025 auf 7,8 %) auf.

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