Identifizierung: Wie Steuerzahler an die Wirtschafts-Identifikations­nummer gelangen

13.03.2025

Zum 01.11.2024 wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung erhält seitdem dieses neue Zuordnungsmerkmal zugeteilt. Wirtschaftlich tätige natürliche Personen erhalten die

W-IdNr. zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, so dass sich der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphäre abgrenzen lässt.

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie wird um ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal (fünf Ziffern) für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ergänzt. Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ergänzt um das Unterscheidungsmerkmal (z.B. DE123456789-00001).

Bis 2026 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer schrittweise an alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der Vergabe optional.

An dem Verfahren zur Beantragung der USt-IdNr. ändert sich nichts. Eine USt-IdNr. bleibt
neben der W-IdNr. bestehen. Sollte die USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, kann unter www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr eine elektronische Mitteilung der W-IdNr. beantragt werden.
Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr. wird die W-IdNr. über das elektronische ELSTER-Post-fach mitgeteilt (Zuteilung von Amts wegen).

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