Veräußerungsgewinn: Wenn das Finanzamt einen nicht beantragten Freibetrag berücksichtigt
13.03.2025 Wer seine Praxis verkauft oder aufgibt, kann einen Freibetrag beantragen, der allerdings nur einmal im Leben gewährt wird. Zusätzlich muss das 55. Lebensjahr vollendet worden oder dauernde Berufsunfähigkeit eingetreten sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist der Freibetrag von maximal 45.000 € zu gewähren. Er wird aber bis auf 0 € gekürzt, soweit der Veräußerungsgewinn …
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