Chefarztbehandlung – Dürfen auch Teilzeitärzte Wahlleistungen abrechnen?
21.12.2022 Wer eine bevorzugte Behandlung durch einen leitenden oder besonders qualifizierten Arzt im Krankenhaus möchte (Chefarztbehandlung), muss grundsätzlich ein Zusatzhonorar zahlen. Das Amtsgericht Bielefeld (AG) hat klargestellt, dass eine Teilzeitanstellung kein Hindernis für die Abrechnung solcher Wahlarztleistungen ist. Die Klägerin ist eine Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie in einem Klinikum, bei dem sie in Teilzeit …
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