Betriebsveranstaltung: Lohnsteuerpauschalierung auch bei Feier für die Führungsriege möglich
03.09.2024 Für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 € pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Vorteile bis zu dieser Höhe bleiben also stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, ist nur der übersteigende Teil als Arbeitslohn zu versteuern. Soweit eine Betriebsveranstaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst, kann der Arbeitgeber aber eine günstige Lohnsteuerpauschalierung mit einem …