Richtig übergeben und vererben – Unternehmensnachfolge
Lutz Becker | Rechtsanwalt
Die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge ist vor allem für mittelständische und insbesondere für Familien- und Handwerksunternehmen von nicht selten sogar existenzieller Bedeutung. Gleichzeitig ist das Thema aber fachlich so komplex und oft emotional so schwierig, dass die Auseinandersetzung damit schwerfällt – und zu lange vermieden wird. Die rechtzeitige Planung der Nachfolgeregelung braucht Zeit, wenn man steuerrechtliche Spielräume optimal ausnutzen möchte. Darüber hinaus kann ein klares und rechtzeitig formuliertes Konzept auch emotional für Klarheit und Frieden sorgen.
Wir haben die nötige Erfahrung und fachliche Kompetenz, Sie auf dem kompletten Weg bis zu einer tragfähigen Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge zu unterstützen und zu begleiten.
Unser Leistungsportfolio im Bereich Unternehmensnachfolge
- Beratung zur Unternehmensnachfolge auf Familienangehörige oder Dritte
- Beratung zur sinnvollen/steueroptimierten Gestaltung der Betriebsnachfolge entsprechend erbrechtlicher-, steuer- und familienrechtlicher Bestimmungen
- Vertragsgestaltung von Übergabeverträgen
- Unternehmens-Umstrukturierungen im Rahmen der Nachfolge
- Konzeption und Errichtung von Stiftungen
- Vertragsgestaltung zur Absicherung von Unternehmen, Ehepartnern und Familien: Eheverträge, Testamente, Pflichtteilsverzichte, Vorsorgevollmachten
- Überprüfung und Anpassungen von Gesellschafts- und Beraterverträgen
Persönliche Absicherung
Häufig, aber vor allem bei Familienunternehmen, ist die Frage der Unternehmensnachfolge nicht zu trennen von höchstpersönlichen Fragen wie der eigenen Altersfinanzierung, der finanziellen Absicherung des Ehepartners, der Familie oder auch der Geschäftspartner. Deshalb verlieren wir bei unserer Beratung neben dem Unternehmenserfolg nie Ihre persönlichen Lebensumstände aus den Augen.
Mit unserem Kompetenzteam aus Steuerfachleuten und Rechtsanwälten beraten und begleiten wir Sie steuer- und erbrechtlich bei allen vertraglichen Weichenstellungen für eine gesicherte Unternehmensnachfolge: dem Entwurf oder der Anpassung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten, Patientenverfügungen, (Unternehmens-)Vorsorgevollmachten und Gesellschaftsverträgen.
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Eine nicht geregelte Unternehmensnachfolge kann für ein Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Abgesehen von drohender Handlungsunfähigkeit, wenn zum Beispiel plötzlich eine Erbengemeinschaft statt des eigentlich gewollten Nachfolgers das Unternehmen oder Unternehmensteile erwirbt, können auch Belastungen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer ein Unternehmen ruinieren.
Mit einer rechtzeitigen Planung und Regelung ist das leicht zu verhindern. Zum einen eröffnet das Erb- und Schenkungsrecht verschiedene Möglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Vermögen, die es zu nutzen gilt. Zum anderen lässt sich das tatsächlich Gewollte und Sinnvolle in aller Regel auch vertraglich und/oder testamentarisch verbindlich regeln.
Wir beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten der für Sie optimalen Gestaltung.