Unsere ganze Erfahrung für Ihr wichtigstes Kapital
Dipl.-Kfm. Jürgen Hollstein | Steuerberater
Es ist nicht leicht, bei der Vielzahl der steuergesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und im Alltagsgeschäft dann auch alle Verpflichtungen korrekt und pünktlich umzusetzen. Oft bindet diese Aufgabe erhebliche Kapazitäten in Unternehmen, die im Kerngeschäft fehlen.
Wenn dann noch Sonderfälle außerhalb der ständigen Routine hinzukommen, wird es noch aufwändiger und das Fehlerrisiko steigt. Oder kennen Sie sich wirklich bis ins Detail aus mit: Abfindungsregelungen, tariflichen Sonderregelungen, Zuschüssen zu Mutterschaftsgeld, Berechnung bei Schlechtwetter- oder Kurzarbeitszeiten und geringfüge Beschäftigungsverhältnisse, Werksstudenten ...
Wir übernehmen diesen Aufgabenbereich gern mit unserem kompetenten Personalteam.
Unser Leistungsportfolio Lohnbuchführung im Überblick
- Erstellung monatlicher Lohnabrechnungen
- Beratung im Hinblick auf optimale Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Bescheinigungen, Meldungen, Anträge
- Reisekostenabrechnungen
- Personalkostenplanung und -controlling
- Lohnvorwegabrechnungen
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Beratung bei betrieblicher Altersversorgung
Optimale Lohngestaltung
Gute Mitarbeiter sind Ihr Kapital und neue gute Mitarbeiter sind immer schwerer zu finden. Deshalb lohnt es sich, in gute Mitarbeiter zu investieren. Bei normalen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind die Abzüge allerdings oft so hoch, dass für den Arbeitnehmer netto zu wenig übrigbleibt – und sich Ihre Lohnnebenkosten trotzdem deutlich steigern.
Mit abgabenbegünstigten Bezahlformen fallen Steuern oder Abgaben dagegen zum Teil oder sogar ganz weg. Gestalten Sie also die Gehaltserhöhung zum Beispiel als Fahrtkostenzuschuss, Ersatz von Kindergartengebühren, als Erholungsbeihilfe oder Tankgutscheine. Das bedeutet für Ihre Mitarbeiter ein wirklich spürbares Gehaltsplus.
Lassen Sie sich von uns beraten!
Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger
Sie können viele Jahre verschont bleiben, es kann Sie aber auch sehr regelmäßig treffen: Finanzämter, Versicherungen und Genossenschaften dürfen nachprüfen, ob Abgaben und Steuern vollständig und in richtiger Höhe gezahlt wurden. Natürlich kein Anlass zur Freude, zur Mitarbeit sind Sie aber dennoch verpflichtet.
Als Steuerberater an Ihrer Seite können wir Ihnen hier viel Zeit und Nerven sparen.
Wir wissen, wonach Finanzämter und Institutionen suchen, welche Unterlagen benötigt werden und können jede Frage schnell und kompetent beantworten.
Bescheinigungen, Meldungen & Co
Als Arbeitgeber müssen Sie unterschiedlichste Bescheinigungen und Meldungen erstellen. Das ist nicht immer kompliziert, erfordert aber einen genauen Überblick, eine vorbildliche Aktenführung – und ganz viel Zeit und Nerven. Und die können Sie sich mit uns als Ihrem Steuerberater sparen!
Wir behalten für Sie gern alle Fristen im Blick und passen auf, dass notwendige Formulare korrekt und pünktlich da sind, wo sie sein sollen.
Die wichtigsten Formulare und Erfassungsbögen finden Sie in unserem Serviceteil zum Download.